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Abschluss Kollektiver
Arbeitsverträge: eine wichtige Aufgabe für die
kommenden Wochen
Autor:
Susana Lee

Die aktive Beteiligung aller
Belegschaftsmitglieder ist eine wesentliche
Voraussetzung für die erfolgreiche Diskussion der
neuen kollektiven Arbeitsverträge. Foto: Alberto
Borrego
Alles, was den Kollektiven Arbeitsvertrag betrifft —
die Überprüfung des bestehenden, die Verhandlung der
Gewerkschaftsorganisation mit der Verwaltung, die
Ausarbeitung des neuen Projektes, dessen
Bekanntmachung und Diskussion mit der Belegschaft -
, bis hin zur Hauptversammlung des Kollektivs für
die Bestätigung des neuen Vertrags, wird in den
kommenden Wochen eine der wichtigsten Aufgaben der
Gewerkschaftssektionen und –büros sein.
Dies ist der Moment, das neue Arbeitsgesetz und
dessen Verordnungen in den Arbeitszentren zu
konkretisieren und all das einfließen zu lassen, was
sich nun ändert. All jene Angelegenheiten, die die
Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und den
Beschäftigten betreffen, müssen nun schwarz auf weiß
im Kollektivvertrag festgehalten werden, damit
dieser zum bestimmenden Dokument wird.
Im neuen Arbeitsgesetz sind 24 Aspekte festgehalten,
die ausdrücklich zwischen der Gewerkschaft und der
Verwaltung eines jeden Arbeitszentrums ausgehandelt
und festgelegt werden müssen. Der Prozess soll im
ganzen Land bis zum 22. Dezember 2014 abgeschlossen
sein.
Wie der kubanische Gewerkschaftsbund CTC der Presse
mitteilte, wird George Mavrikos, Generalsekretär des
Weltgewerkschaftsbundes, Kuba vom 15. bis 18.
November einen Besuch abstatten.
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