Chávez ist wiedergewählter
Präsident, ratifiziert der Oberste Gerichtshof
Venezuelas
CARACAS,
9. Januar. - Das Verfassungsgericht des Obersten
Gerichtshofs Venezuelas (TSJ), bestätigte heute in
Caracas, dass Präsident Hugo Chávez ein
wiedergewählter Präsident ist und keinen neuen
Amtseid ablegen muss.
Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Luisa
Estella Morales, teilte mit, dass eine Vereidigung
nicht notwendig sei, „da keine Unterbrechung der
Amtsausübung vorliegt".
Sie befand außerdem, dass keine vorübergehende
Abwesenheit des Präsidenten vorliege, sondern eine
Genehmigung aus gesundheitlichen Gründen, der die
Nationalversammlung einstimmig zugestimmt hat.
Sie hob ebenfalls hervor, dass der Präsident weder
vorübergehend noch absolut abwesend sei, „das Ende
des Mandats kann nicht als absolutes Ausscheiden
betrachtet werden, was auch im Artikel 233 der
Verfassung nicht derartig festgelegt ist, und es
wäre absurd angesichts eines wiedergewählten und
proklamierten Präsidenten".
Morales stellte klar, dass die Amtsübernahme nach
Artikel 231 der Verfassung nach dem 10. Januar vor
dem Obersten Gerichtshof erfolgen kann. Dieser Akt
werde festgelegt, sobald seitens des Präsidenten
eine Bestätigung des Wegfalls der Gründe vorläge,
die sein Erscheinen vor der Nationalversammlung am
10. Januar verhindern.
Darüber hinaus erklärte sie in Bezug auf die
Regierung: „Es ist nicht akzeptabel, dass angesichts
einer Zeitverzögerung zwischen dem Beginn des
verfassungsrechtlichen Amtszeit und der Vereidigung
befunden wird, dass die Regierung nicht existent sei,
somit übe die Regierung weiterhin vollständig ihrer
Funktionen aus."
Die Richterin erklärte, dass angesichts der
Bedeutung des historischen Moments, „dessen wir uns
voll bewusst sind", der Oberste Gerichtshof
entschied, dass dieses Urteil ein gemeinsamer
Beschluss aller Richter sein würde.
Schließlich betonte sie, dass, da die Regierung
Kontinuität habe, die Vorlegung des
Rechenschaftsberichts in den kommenden Tagen durch
den amtierenden Vizepräsidenten vorgenommen werden
könne. (PL)
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