Staatsrat beraumt Gemeinderatswahlen an
Wie in der Verfassung der Republik
und dem Gesetz Nr. 72, dem „Wahlgesetz“ vom 29.
Oktober 1992 festgelegt, hat der Staatsrat
beschlossen, die Wähler des Landes zu Wahlen
aufzurufen, um die Delegierten der
Gemeindeparlamente zu wählen.
Diese Wahlen, bei denen die
Delegierten der Gemeindeparlamente für zweieinhalb
Jahre gewählt werden, sind für Sonntag den 19. April
2015 vorgesehen. Wenn keiner der Kandidaten mehr als
50% der gültigen abgegebenen Stimmen auf sich
vereinen kann, wird am 26. April ein zweiter
Wahlgang stattfinden.
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