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Havanna, 31 März 2014

 

Kubanisches Parlament bestätigt neues Gesetz für Auslandsinvestitionen

Livia Rodríguez Delis

Im kubanischen und internationalen Unternehmenssektor hat die Annahme des neuen Gesetzes der Auslandsinvestitionen durch das kubanische Parlament große Aufmerksamkeit hervorgerufen. Diese Entscheidung ist eine der strategisch bedeutsamsten Aktionen im Prozess der Umsetzung der Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei und der Revolution.

Bezüglich seiner Funktion erläuterte Marino Murillo, Vizepräsident des Ministerrates, den Gesetzgebern, dass, da ein Programm der langfristigen Entwicklung erarbeitet wird, definiert werden muss, welche jährlichen Wachstumsraten die Wirtschaft der Insel bis 2030 haben soll und welches der Jahresrhythmus der Investitionen sein wird, um das produktive Wachstum zu stützen, das das Land erreichen soll.

Murillo argumentierte, dass die kubanische Wirtschaft gegenwärtig entscheiden muss, wieviel bei einem unzureichenden Bruttoinlandsprodukt (BIP) entweder für Investitionen oder für den Konsum aufgewendet wird. Das Ziel ist, ideale Wachstumsrhythmen von fünf bis sieben Prozent für das Entwicklungsmodell zu erreichen, auf das sich das Land ausrichtet.

Er wies auf vorrangige Wirtschaftsbereiche hin, für deren Entwicklung ein starker Investitionsprozess vonnöten ist, der ohne externe Quellen wie die Auslandsinvestition nicht möglich sein wird, und erwähnte unter ihnen den landwirtschaftlichen Sektor.

In den letzten Jahren wies das kubanische BIP ein moderates Wachstum auf: Im Jahre 2013 erzielte das Land 2,7 Prozent und in diesem Jahr ist ein Wachstum von 2,2 Prozent vorgesehen, stellte Murillo fest, der außerdem sagte, dass die Wirtschaft wächst, der Wachstumsrhythmus jedoch gering ist und dass dies eine Verlangsamung bedeutet, ein Anzeichen, das auswärtige Finanzierung notwendig macht.

Bei der Vorstellung des neuen Gesetzes unterstrich Rodrigo Malmierca, Minister für Außenhandel und Auslandsinvestition, dass sich diese Politik in Übereinstimmung mit dem kubanischen sozialistischen System befindet und sich durch die Aufrechterhaltung der Souveränität und der Naturressourcen, der Umwelt und des nationalen Kulturerbes auszeichnet.

Das im Parlament einstimmig angenommene Gesetz enthält 34 Allgemeine Prinzipien, unter denen besonders Folgende hervorzuheben sind: Die Auslandsinvestition soll als eine Quelle der kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung gestaltet werden; Ziel ihrer Anziehung sollten immer der Zugang zu Spitzentechnologien, die Übernahme von Methoden der Geschäftsführung, die Diversifizierung und Erweiterung der Exportmärkte, der Ersatz von Importen und die Erzielung höherer Einnahmen aufgrund der produktiven Verkettung mit der Wirtschaft des Landes sein.

Ebenso ist das Gesetz darauf gerichtet, die Auslandsinvestition auf der Grundlage eines breit gefächerten und verschiedenartigen Portefeuilles zu animieren und die Sonderentwicklungszonen zu fördern, beginnend bei der von Mariel, erläuterte der Minister.

Malmierca bezog sich auch auf die von der Insel festgesetzten Prioritäten wie den Beitrag zum Wechsel der Energiematrix durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Sicherstellung der mehrheitlich kubanischen Beteiligung in jenen Vereinigungen, die auf die Ausbeutung von Naturressourcen, auf die Erteilung öffentlicher Dienstleistungen, auf die Entwicklung der Biotechnologie, auf den Großhandel und auf den Tourismus gerichtet sind.

Der nichtstaatliche Sektor, hauptsächlich die Kooperativen, können aus dem Einfluss ausländischen Kapitals ebenfalls Nutzen ziehen, aber nur in Ausnahmefällen und unter Kontrolle des Staates.

Wegen ihrer Wichtigkeit — argumentierte er — wurden spezifische Prinzipien für folgende Bereiche festgelegt: Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Energiewirtschaft und Bergbau, Zuckerindustrie, Eisenhüttenwesen, Leicht- und Elektronikindustrie, Pharmazie und Biotechnologie, Großhandel, Gesundheitswesen, Bauwesen, Tourismus und Transport.

Zu den wichtigsten Neuerungen des rechtlichen Rahmens gehört die Befreiung der Investoren von der Zahlung von Körperschaftssteuern während der ersten acht Jahre und in Ausnahmefällen über größere Zeitspannen hinweg. Im Außenhandel wird der vorzugweise Kauf von landeseigenen wettbewerbsfähigen Produkten festgelegt. Desgleichen wurde die Behandlung der Auslandsinvestitionen im Moment der Währungsvereinigung vorgesehen.

Malmierca versicherte, dass die Investoren vollen Schutz und Sicherheit genießen und nicht enteignet werden, außer aus Gründen des öffentlichen Nutzens oder gesellschaftlichen Interesses und mit entsprechender Entschädigung, und dass der Staat die freie Überweisung der Dividenden und Gewinne, die der ausländische Investor erzielt, in frei konvertierbarer Währung garantiert.

Neben anderen der Anziehung ausländischen Kapitals zuträglichen Elementen wird das Gesetz durch die Aktualisierung des Wirtschaftsmodells gefördert, durch die politische und soziale Stabilität, die Kuba kennzeichnet und durch das Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften.

Es liegen jedoch, wie Malmierca aufzeigte, auch Hindernisse vor, die die ausländische Beteiligung an der kubanischen Wirtschaft einschränken, wie die von den USA auferlegte Wirtschaftsblockade, die Situation der Auslandsverschuldung, die in der Vergangenheit in diesem Bereich begangenen Fehler und die Einschränkungen, die durch den Mangel an Devisen entstehen.

Neben der Annahme des neuen Gesetzes der Auslandsinvestition wählten die Abgeordneten außerdem neue Mitglieder des Staatsrates und bestätigten die Weiterführung des Kampfes, damit die ungerechte und willkürliche Haft in den USA der kubanischen Antiterroristen Ramón, Gerardo und Antonio beendet wird.
 

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