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Havanna, 31 März 2014 |
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Kubanisches
Parlament bestätigt neues Gesetz für
Auslandsinvestitionen
Livia Rodríguez
Delis
Im kubanischen und internationalen
Unternehmenssektor hat die Annahme des neuen
Gesetzes der Auslandsinvestitionen durch das
kubanische Parlament große Aufmerksamkeit
hervorgerufen. Diese Entscheidung ist eine der
strategisch bedeutsamsten Aktionen im Prozess der
Umsetzung der Leitlinien der Wirtschafts- und
Sozialpolitik der Partei und der Revolution.
Bezüglich seiner Funktion erläuterte Marino
Murillo, Vizepräsident des Ministerrates, den
Gesetzgebern, dass, da ein Programm der
langfristigen Entwicklung erarbeitet wird, definiert
werden muss, welche jährlichen Wachstumsraten die
Wirtschaft der Insel bis 2030 haben soll und welches
der Jahresrhythmus der Investitionen sein wird, um
das produktive Wachstum zu stützen, das das Land
erreichen soll.
Murillo argumentierte, dass die kubanische
Wirtschaft gegenwärtig entscheiden muss, wieviel bei
einem unzureichenden Bruttoinlandsprodukt (BIP)
entweder für Investitionen oder für den Konsum
aufgewendet wird. Das Ziel ist, ideale
Wachstumsrhythmen von fünf bis sieben Prozent für
das Entwicklungsmodell zu erreichen, auf das sich
das Land ausrichtet.
Er wies auf vorrangige Wirtschaftsbereiche hin,
für deren Entwicklung ein starker
Investitionsprozess vonnöten ist, der ohne externe
Quellen wie die Auslandsinvestition nicht möglich
sein wird, und erwähnte unter ihnen den
landwirtschaftlichen Sektor.
In den letzten Jahren wies das kubanische BIP ein
moderates Wachstum auf: Im Jahre 2013 erzielte das
Land 2,7 Prozent und in diesem Jahr ist ein Wachstum
von 2,2 Prozent vorgesehen, stellte Murillo fest,
der außerdem sagte, dass die Wirtschaft wächst, der
Wachstumsrhythmus jedoch gering ist und dass dies
eine Verlangsamung bedeutet, ein Anzeichen, das
auswärtige Finanzierung notwendig macht.
Bei der Vorstellung des neuen Gesetzes
unterstrich Rodrigo Malmierca, Minister für
Außenhandel und Auslandsinvestition, dass sich diese
Politik in Übereinstimmung mit dem kubanischen
sozialistischen System befindet und sich durch die
Aufrechterhaltung der Souveränität und der
Naturressourcen, der Umwelt und des nationalen
Kulturerbes auszeichnet.
Das im Parlament einstimmig angenommene Gesetz
enthält 34 Allgemeine Prinzipien, unter denen
besonders Folgende hervorzuheben sind: Die
Auslandsinvestition soll als eine Quelle der kurz-,
mittel- und langfristigen wirtschaftlichen
Entwicklung gestaltet werden; Ziel ihrer Anziehung
sollten immer der Zugang zu Spitzentechnologien, die
Übernahme von Methoden der Geschäftsführung, die
Diversifizierung und Erweiterung der Exportmärkte,
der Ersatz von Importen und die Erzielung höherer
Einnahmen aufgrund der produktiven Verkettung mit
der Wirtschaft des Landes sein.
Ebenso ist das Gesetz darauf gerichtet, die
Auslandsinvestition auf der Grundlage eines breit
gefächerten und verschiedenartigen Portefeuilles zu
animieren und die Sonderentwicklungszonen zu fördern,
beginnend bei der von Mariel, erläuterte der
Minister.
Malmierca bezog sich auch auf die von der Insel
festgesetzten Prioritäten wie den Beitrag zum
Wechsel der Energiematrix durch Nutzung erneuerbarer
Energiequellen und die Sicherstellung der
mehrheitlich kubanischen Beteiligung in jenen
Vereinigungen, die auf die Ausbeutung von
Naturressourcen, auf die Erteilung öffentlicher
Dienstleistungen, auf die Entwicklung der
Biotechnologie, auf den Großhandel und auf den
Tourismus gerichtet sind.
Der nichtstaatliche Sektor, hauptsächlich die
Kooperativen, können aus dem Einfluss ausländischen
Kapitals ebenfalls Nutzen ziehen, aber nur in
Ausnahmefällen und unter Kontrolle des Staates.
Wegen ihrer Wichtigkeit — argumentierte er —
wurden spezifische Prinzipien für folgende Bereiche
festgelegt: Land- und Forstwirtschaft,
Lebensmittelproduktion, Energiewirtschaft und
Bergbau, Zuckerindustrie, Eisenhüttenwesen, Leicht-
und Elektronikindustrie, Pharmazie und
Biotechnologie, Großhandel, Gesundheitswesen,
Bauwesen, Tourismus und Transport.
Zu den wichtigsten Neuerungen des rechtlichen
Rahmens gehört die Befreiung der Investoren von der
Zahlung von Körperschaftssteuern während der ersten
acht Jahre und in Ausnahmefällen über größere
Zeitspannen hinweg. Im Außenhandel wird der
vorzugweise Kauf von landeseigenen
wettbewerbsfähigen Produkten festgelegt. Desgleichen
wurde die Behandlung der Auslandsinvestitionen im
Moment der Währungsvereinigung vorgesehen.
Malmierca versicherte, dass die Investoren vollen
Schutz und Sicherheit genießen und nicht enteignet
werden, außer aus Gründen des öffentlichen Nutzens
oder gesellschaftlichen Interesses und mit
entsprechender Entschädigung, und dass der Staat die
freie Überweisung der Dividenden und Gewinne, die
der ausländische Investor erzielt, in frei
konvertierbarer Währung garantiert.
Neben anderen der Anziehung ausländischen
Kapitals zuträglichen Elementen wird das Gesetz
durch die Aktualisierung des Wirtschaftsmodells
gefördert, durch die politische und soziale
Stabilität, die Kuba kennzeichnet und durch das
Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften.
Es liegen jedoch, wie Malmierca aufzeigte, auch
Hindernisse vor, die die ausländische Beteiligung an
der kubanischen Wirtschaft einschränken, wie die von
den USA auferlegte Wirtschaftsblockade, die
Situation der Auslandsverschuldung, die in der
Vergangenheit in diesem Bereich begangenen Fehler
und die Einschränkungen, die durch den Mangel an
Devisen entstehen.
Neben der Annahme des neuen Gesetzes der
Auslandsinvestition wählten die Abgeordneten
außerdem neue Mitglieder des Staatsrates und
bestätigten die Weiterführung des Kampfes, damit die
ungerechte und willkürliche Haft in den USA der
kubanischen Antiterroristen Ramón, Gerardo und
Antonio beendet wird.
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