Richterin von Miami
gestattet Reise von René González
Am
Nachmittag des 19. März 2012 wurde bekannt, dass die
Richterin Joan Lenard, vom Gericht des Süddistrikts
in Florida, unter deren Verantwortung sich der Fall
der Fünf Kubaner, die ungerechte Haftstrafen in
Gefängnissen der Vereinigten Staaten verbüßen, vom
Beginn des Prozesses an befand, dem Antrag des
Anwalts von René González stattgegeben hat, in dem
gefordert wird, dass ihm erlaubt werden solle, für
zwei Wochen nach Kuba zu reisen, um seinen Bruder
Roberto González zu sehen, der schwer erkrankt ist.
Die Richterin ordnete jedoch an, dass diese Reise
unter einer Reihe strikter Bedingungen erfolgen muss.
Im Wesentlichen muss René alle für eine Reise nach
Kuba notwendigen Erlaubnisse von Seiten der
Regierung der Vereinigten Staaten erhalten, muss den
detaillierten Verlauf der Reise einreichen, über
seinen Aufenthaltsort in Kuba und Kontakte im Land
informieren und sich telefonisch bei seinem
Bewährungsoffizier melden. Zuletzt legt die Weisung
der Richterin eindeutig fest, dass alle Bedingungen
der Bewährungsfrist von René unverändert
weiterbestehen und er in die Vereinigten Staaten
zurückkehren muss, sobald zwei Wochen nach
Reisebeginn beendet sind.
- MIAMI
5