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Gesetzliche Grundlagen zur Bezuschussung natürlicher
Personen erarbeitet
● Ab dem 15.
Januar werden nachweislich bedürftige Kubaner
Zuschüsse zum Kauf von Baumaterial und Zahlung der
Arbeitskräfte erhalten können
Yaima
Puig Meneses
Mit dem kommenden 15. Januar
tritt in Kuba eine Reihe gesetzlicher Regelungen in
Kraft, die dem Ziel dienen, die Finanzierung für den
Kauf von Baumaterial und die Bezahlung der
Arbeitskräfte bei Bau, Reparatur bzw.
Wiederherstellung von Wohnraum in Eigenleistung zu
finanzieren.
Dies erfolgt in
Übereinstimmung mit den auf den 6. Parteitag
beschlossenen Leitlinien der Wirtschafts- und
Sozialpolitik Nr. 299 (Bezuschussung von Personen)
und 173 (Abschaffung unangemessener Gratisleistungen
und exzessiver Zuschüsse) gemäß dem Prinzip,
Ausgleichszahlungen an bedürftige Personen zu
vergeben und nicht Produkte im Allgemeinen zu
subventionieren.
Im Gesetz wird festgelegt,
dass diejenigen Familien Vorrang bei der Vergabe der
Zuschüsse haben, die von Katastrophen heimgesucht
wurden (Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdrutsche,
Brände und weitere, die als solche bezeichnet werden)
sowie kritische Sozialfälle, insbesondere jene, die
unter anfälligen Bedingungen leben und nachweisen,
aufgrund fehlender wirtschaftlicher Mittel die
aktuellen Preise für Baumaterial und die
Arbeitskräfte für Bauarbeiten nicht zahlen zu können.
Die Mittel zur Finanzierung
dieser Zuschüsse werden durch die Erlöse durch den
Verkauf von Baumaterial in den jeweiligen Provinzen
gebildet.
Wird der Zuschuss bewilligt,
ist der Begünstigte durch die Unterzeichnung eines
Vertrages verpflichtet, den Bau bzw. die Reparatur
ordnungsgemäß auszuführen.
Der Kauf der Baumaterialien
und die Bezahlung der Arbeitskräfte erfolgen per
Scheck.
Der gleichen Person wird nur
einmal ein Zuschuss für ein bestimmtes Objekt
gegeben.
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