Politische Gefangene des Imperiums MIAMI 5       

     

K U B A

Havanna, 4. Januar 2012

 

Gesetzliche Grundlagen zur Bezuschussung natürlicher Personen erarbeitet
● Ab dem 15. Januar werden nachweislich bedürftige Kubaner Zuschüsse zum Kauf von Baumaterial und Zahlung der Arbeitskräfte erhalten können

Yaima Puig Meneses

Mit dem kommenden 15. Januar tritt in Kuba eine Reihe gesetzlicher Regelungen in Kraft, die dem Ziel dienen, die Finanzierung für den Kauf von Baumaterial und die Bezahlung der Arbeitskräfte bei Bau, Reparatur bzw. Wiederherstellung von Wohnraum in Eigenleistung zu finanzieren.

Foto: Jorge Luis Baños/IPSDies erfolgt in Übereinstimmung mit den auf den 6. Parteitag beschlossenen Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik Nr. 299 (Bezuschussung von Personen) und 173 (Abschaffung unangemessener Gratisleistungen und exzessiver Zuschüsse) gemäß dem Prinzip, Ausgleichszahlungen an bedürftige Personen zu vergeben und nicht Produkte im Allgemeinen zu subventionieren.

Im Gesetz wird festgelegt, dass diejenigen Familien Vorrang bei der Vergabe der Zuschüsse haben, die von Katastrophen heimgesucht wurden (Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdrutsche, Brände und weitere, die als solche bezeichnet werden) sowie kritische Sozialfälle, insbesondere jene, die unter anfälligen Bedingungen leben und nachweisen, aufgrund fehlender wirtschaftlicher Mittel die aktuellen Preise für Baumaterial und die Arbeitskräfte für Bauarbeiten nicht zahlen zu können.

Die Mittel zur Finanzierung dieser Zuschüsse werden durch die Erlöse durch den Verkauf von Baumaterial in den jeweiligen Provinzen gebildet.

Wird der Zuschuss bewilligt, ist der Begünstigte durch die Unterzeichnung eines Vertrages verpflichtet, den Bau bzw. die Reparatur ordnungsgemäß auszuführen.

Der Kauf der Baumaterialien und die Bezahlung der Arbeitskräfte erfolgen per Scheck.

Der gleichen Person wird nur einmal ein Zuschuss für ein bestimmtes Objekt gegeben.
 

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