WASHINGTON — Das Internationale Komitee für die
Freiheit der Fünf kubanischen Antiterroristen, die
in den Vereinigten Staaten gefangen gehalten werden,
rief angesichts einer erneuten Bestrafung gegen René
González, einen der Gefangenen, zur Mobilisierung
„des weltweiten Willens" auf.
In einem am Montag verbreiteten Kommuniqué weist
die Gruppe darauf hin, dass die US-Regierung nun
vorhat, die sofortige Rückkehr González‘ nach Kuba
und die Möglichkeit, nach Beendigung seiner Haft am
kommenden 7.Oktober zu seiner Familie zurückzukehren,
zu vereiteln.
René habe dieses Recht, unterstreicht der Text,
nachdem er „seine ungerechte Strafe ohne jegliche
Begünstigung durch eine Urteilsumwandlung"
abgegolten hat. Im Dezember 2001 verurteilte ihn ein
Gericht in Miami zu 15 Jahren Gefängnis, die er in
einem Gefängnis von Marianna, Florida, verbüßt.
Das Komitee ruft „die solidarischen Freunde dazu
auf, diese neuerliche Bestrafung anzuprangern und
appelliert an den weltweiten Willen, um zu
verhindern, dass René an der sofortigen Rückkehr zu
seiner Familie nach seiner Freilassung gehindert
wird".
González wurden drei Jahre „überwachter Freiheit"
auferlegt, da er in den Vereinigten Staaten geboren
wurde.
Die Gruppe erinnert daran, dass „sein Anwalt vor
sieben Monaten eine Motion einreichte, in der
ersucht wird, aus humanitären Gründen die
Bedingungen der Freilassung auf Bewährung zu
modifizieren und es ihm zu gestatten, nach
Beendigung seiner Haftstrafe zu seiner Frau und
seiner Familie nach Kuba zurückzukehren".
Am 25. März verlangte die Staatsanwältin Caroline
Heck Miller von der Richterin, diesem Antrag nicht
stattzugeben.
Am 16. September lehnte die Bezirksrichterin Joan
Lenard den Antrag der Verteidigung unter anderem mit
der Begründung ab, dass das Gericht von Miami noch
Zeit brauche, um das Verhalten von González nach
seiner Freilassung einzuschätzen.
Ebenso wollen sie „sicherstellen, dass er keine
Gefahr für die Vereinigten Staaten darstellt",
unterstreicht der Text, der unter dem Titel
Handeln Sie jetzt, neue Strafe gegen René González
verbreitet wird.
Das Komitee weist erneut darauf hin, dass Heck
Miller die Staatsanwältin war, die es ablehnte, Luis
Posada Carriles als Verbrecher gerichtlich zu
verfolgen, und dass es eben diese Richterin ist, die
in die Urteilsakten Renés eine Sonderklausel für die
Zeit nach seiner Freilassung aufnehmen ließ.
Diese Sonderklausel besagt, dass „es dem
Angeklagten verboten wird, sich bestimmten Orten zu
nähern, von denen bekannt ist, dass sich in ihnen
terroristische Individuen oder Gruppen befinden oder
sie von ihnen besucht werden".
„So wurde es festgestellt (...), das beschämende
Eingeständnis der Straflosigkeit, die sie den
Terroristen von Miami bewilligen, das ausdrückliche
Verbot, diese zu stören, und man soll jene bestrafen,
die wie René und seine vier Brüder (...) es wagen,
sie anzuklagen", bemerkt das Kommuniqué.
Ihn dazu zu zwingen, drei Jahre in überwachter
Freiheit in Florida zu verbringen, „dem
Schlupfwinkel internationaler Terroristen (...),
heißt, seine körperliche Unversehrtheit und sein
Leben einer ernsten Gefahr auszusetzen",
unterstreicht die Mitteilung. (PL)