Politische Gefangene des Imperiums MIAMI 5       

     

I N T E R N A T I O N A L E S

Havanna, 20. September 2011

 

Aufruf zur Aktion gegen die neuerliche Bestrafung des kubanischen Antiterroristen

WASHINGTON — Das Internationale Komitee für die Freiheit der Fünf kubanischen Antiterroristen, die in den Vereinigten Staaten gefangen gehalten werden, rief angesichts einer erneuten Bestrafung gegen René González, einen der Gefangenen, zur Mobilisierung „des weltweiten Willens" auf.

In einem am Montag verbreiteten Kommuniqué weist die Gruppe darauf hin, dass die US-Regierung nun vorhat, die sofortige Rückkehr González‘ nach Kuba und die Möglichkeit, nach Beendigung seiner Haft am kommenden 7.Oktober zu seiner Familie zurückzukehren, zu vereiteln.

René habe dieses Recht, unterstreicht der Text, nachdem er „seine ungerechte Strafe ohne jegliche Begünstigung durch eine Urteilsumwandlung" abgegolten hat. Im Dezember 2001 verurteilte ihn ein Gericht in Miami zu 15 Jahren Gefängnis, die er in einem Gefängnis von Marianna, Florida, verbüßt.

Das Komitee ruft „die solidarischen Freunde dazu auf, diese neuerliche Bestrafung anzuprangern und appelliert an den weltweiten Willen, um zu verhindern, dass René an der sofortigen Rückkehr zu seiner Familie nach seiner Freilassung gehindert wird".

González wurden drei Jahre „überwachter Freiheit" auferlegt, da er in den Vereinigten Staaten geboren wurde.

Die Gruppe erinnert daran, dass „sein Anwalt vor sieben Monaten eine Motion einreichte, in der ersucht wird, aus humanitären Gründen die Bedingungen der Freilassung auf Bewährung zu modifizieren und es ihm zu gestatten, nach Beendigung seiner Haftstrafe zu seiner Frau und seiner Familie nach Kuba zurückzukehren".

Am 25. März verlangte die Staatsanwältin Caroline Heck Miller von der Richterin, diesem Antrag nicht stattzugeben.

Am 16. September lehnte die Bezirksrichterin Joan Lenard den Antrag der Verteidigung unter anderem mit der Begründung ab, dass das Gericht von Miami noch Zeit brauche, um das Verhalten von González nach seiner Freilassung einzuschätzen.

Ebenso wollen sie „sicherstellen, dass er keine Gefahr für die Vereinigten Staaten darstellt", unterstreicht der Text, der unter dem Titel Handeln Sie jetzt, neue Strafe gegen René González verbreitet wird.

Das Komitee weist erneut darauf hin, dass Heck Miller die Staatsanwältin war, die es ablehnte, Luis Posada Carriles als Verbrecher gerichtlich zu verfolgen, und dass es eben diese Richterin ist, die in die Urteilsakten Renés eine Sonderklausel für die Zeit nach seiner Freilassung aufnehmen ließ.

Diese Sonderklausel besagt, dass „es dem Angeklagten verboten wird, sich bestimmten Orten zu nähern, von denen bekannt ist, dass sich in ihnen terroristische Individuen oder Gruppen befinden oder sie von ihnen besucht werden".

„So wurde es festgestellt (...), das beschämende Eingeständnis der Straflosigkeit, die sie den Terroristen von Miami bewilligen, das ausdrückliche Verbot, diese zu stören, und man soll jene bestrafen, die wie René und seine vier Brüder (...) es wagen, sie anzuklagen", bemerkt das Kommuniqué.

Ihn dazu zu zwingen, drei Jahre in überwachter Freiheit in Florida zu verbringen, „dem Schlupfwinkel internationaler Terroristen (...), heißt, seine körperliche Unversehrtheit und sein Leben einer ernsten Gefahr auszusetzen", unterstreicht die Mitteilung. (PL)
 

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